Der bloße Verdacht eines Vergehens reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft „in Gang“ zu bringen. Die möglichen Anspruchsgrundlagen kommen im Wesentlichen aus den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und aus Gebieten des Steuerrechts. Aber auch vorgeworfene Versäumnisse der allgemeinen Sorgfaltspflichten (Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten) können Verfahren wegen Körperverletzung oder im schlimmsten Fall sogar wegen Totschlag zur Folge haben. Ursächlich dafür können in der Immobilienwirtschaft u.a. die Verkehrssicherungspflichten sein. Ein daraus resultierender Personenschaden kann das Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Vorstand oder Geschäftsführer auslösen. Versäumnisse bei den Kontrollpflichten des Winterdienstes oder bei der Baustelleneinrichtung können ebenfalls einen Grund für ein Strafverfahren darstellen. Diese Kontrollpflicht besteht im Übrigen auch, wenn eine Vergabe an ein externes Unternehmen erfolgte.
Warum ist beim Strafverfahren keine Haftungsübernahme durch das Unternehmen möglich?
Im Unterschied zu einem Zivilverfahren, bei dem entweder eine natürliche oder juristische Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person antritt, stehen sich in einem Strafverfahren immer die Staatsanwaltschaft und eine natürliche Person gegenüber. Eine Haftungsübernahme durch das Unternehmen ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine juristische Person handelt. Gegen diese kann kein Strafverfahren eröffnet werden.
Welche Versicherung zahlt die Kosten im Strafverfahren?
Die im Strafverfahren entstehenden Kosten können von einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung aufgefangen werden. Hier werden neben den Verfahrenskosten auch die Kosten eines Strafverteidigers aus einer Honorarvereinbarung übernommen. Auch Kosten für Sachverständige oder Öffentlichkeitsarbeit können vom Rechtsschutzversicherer getragen werden.
Die Kosten einer Strafrechtsschutzversicherung sind in der Regel deutlich niedriger als bei der D&O-Versicherung oder bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern zahlen jährlich ca. 1.000 Euro für einen Versicherungsschutz, der im Schadenfall erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.
Danke für den wertvollen Einblick, Axel Büttner.
Axel Büttner
Regionalleiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi und inzwischen seit 33 Jahren in der Assekuranz tätig. Ich bin auch Prüfer der Handelskammer Hamburg sowie Dozent beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Hamburg.
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